ALLGEMEINE UNTERRICHTSBEDINGUNGEN VON „STIMMT SO – GESANGSUNTERRICHT IN HERBORN“

§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Unterrichtsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis für die Teilnahme an Kursen bzw. am Unterricht bei Frau Miriam Abel, Kleine Ringstraße 2, 35745 Herborn (im Folgenden: Lehrerin) und ihren Schülern.

§ 2 Unübertragbarkeit der Unterrichtsstunden
Die mit der Anmeldung erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Lehrerin möglich.

§ 3 Unterrichts-/Monatsbeiträge, Bezahlung
(1) Die Unterrichts-/Monatsbeiträge sind in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführt und beinhalten die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und alle weiteren Preisbestandteile.
(2) Die Unterrichts-/Monatsbeiträge sind mit der Anmeldung fällig und werden von dem hierzu genannten Konto innerhalb der ersten fünf Tage des Monats mittels eines Lastschriftverfahrens abgebucht.

§ 4 Vertragsdauer bei Halbjahres- oder Jahresverträgen und 5er / 10er Karten
(1) Die Vertragsdauer beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und richtet sich in diesen Fällen nach der vereinbarten Dauer. Bei minderjährigen Teilnehmern muss der Vertrag bzw. die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Mit seiner Unterschrift erkennt der Erziehungsberechtigte an, dass er persönlich für die anfallenden Unterrichts-/Monatsbeiträge als Gesamtschuldner haftet.
(2) Wird der Halbjahresvertrag nicht spätestens sechs Wochen vor Ende der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich um weitere sechs Monate. Wird der Jahresvertrag nicht spätestens drei Monate vor Ende der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung in Textform bei der Lehrerin maßgeblich.
(3) Erwirbt der Schüler eine 5er oder 10er Karte bezieht sich die genannte Einheit auf jeweils 30 Minuten Unterricht. Die jeweiligen Termine werden zwischen den Parteien individuell vereinbart.

§ 5 Kündigungsrecht
(1) Befindet sich der Schüler mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies die Lehrerin, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich die Lehrerin ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen den Schüler gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

§ 6 Unterrichtszeiten, Unterrichtsausfall
(1) Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung zwischen der Lehrerin und dem Schüler findet an den gesetzlichen Feiertagen und während den Schulferien an den allgemeinbildenden Schulen im Bundesland Hessen kein Unterricht statt.
(2) Änderungen der Unterrichts- oder Kurstermine, sowie Wechsel der Unterrichtsräume, behält sich die Lehrerin im Rahmen des dem Teilnehmer Zumutbaren ausdrücklich vor.
(3) Wegen Verhinderung der Lehrerin ausfallende Unterrichtsstunden sind zu vergüten und werden nachgeholt. Hiervon ausgenommen sind Fälle der höheren Gewalt.
(4) Vom Schüler abgesagte Stunden verfallen bei gleichzeitiger Vergütung der Lehrerin. Ausgenommen sind hier Fälle der höheren Gewalt.
(5) Der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er so krank ist, dass für die Lehrerin eine unmittelbare Ansteckungsfahr besteht.

§ 7 Haftungsbeschränkung
Die Lehrerin haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Schülers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Lehrerin, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

§ 8 Sonstiges
(1) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Ergänzung oder Veränderung dieser AGB beinhalten, bedürfen der Textform. Dies gilt ebenfalls für die Aufhebung dieser Klausel.
(2) Teile des Unterrichtsprogrammes sind geistiges Eigentum der Lehrerin. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung im Rahmen eines eigenen gewerblichen Auftritts ist ohne schriftliche Zustimmung der Lehrerin nicht erlaubt. Ebenfalls sind das Fotografieren, Video- und Filmaufzeichnungen bzw. Ton- oder Fernsehaufzeichnungen während der Kurse nur mit Genehmigung der Lehrerin gestattet. Zuwiderhandlungen werden verfolgt.